Ratgeber · Checkliste

Wie läuft eine Vorstandswahl im Verein ab?

Damit niemand eine Vorstandswahl später anzweifelt und das Amtsgericht sie einträgt, läuft sie in vier Teilen ab: die Wahl fristgerecht in die Tagesordnung schreiben, eine Wahlleitung jedes Amt aufrufen lassen, mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen wählen und die Annahme festhalten. Danach meldet ihr den neuen Vorstand beim Vereinsregister an. Verfahren und Amtszeit regelt eure Satzung.

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§ 27 BGBDie Mitglieder­versammlung bestellt den Vorstand, wenn die Satzung nichts anderes sagt
§ 32 BGBEs entscheidet die Mehrheit der abgegebenen Stimmen, Enthaltungen zählen nicht
9 Jahrewaren Vorsitzende von Sportvereinen im Schnitt schon im Amt (Sport­entwicklungs­bericht 2013/14)

Die wichtigsten Schritte im Überblick

1. In der Satzung nachlesen

Welche Ämter laufen aus, wie lange dauert eine Amtszeit, wird einzeln oder im Block gewählt, offen oder geheim, und welche Mehrheit gilt? Das steht in eurer Satzung, nicht im Gesetz.

2. Kandidaten früh ansprechen

Fragt rechtzeitig, wer weitermacht, wer neu antritt und ob er die Wahl annehmen würde. Wer erst am Abend gefragt wird, sagt meist ab.

3. Die Wahl in die Einladung schreiben

Der Punkt „Wahlen“ gehört mit allen Ämtern, die neu besetzt werden, in die Tagesordnung. Was nicht in der Einladung steht, kann die Versammlung nicht wirksam beschließen (§ 32 Abs. 1 BGB).

4. Eine Wahlleitung bestimmen

Kandidiert der Vorsitzende selbst, leitet ein anderes Mitglied die Wahl. Wer das ist, regelt die Satzung; sonst bestimmt es die Versammlung.

5. Stimmberechtigte und Stimmzettel klären

Anwesenheitsliste führen, die Zahl der Stimmberechtigten feststellen und für eine geheime Wahl Stimmzettel und Zähler bereithalten.

6. Wählen und das Ergebnis feststellen

Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhält, wenn die Satzung nichts anderes sagt (§ 32 Abs. 1 BGB). Enthaltungen zählen dabei nicht mit.

7. Die Annahme erfragen und protokollieren

Gewählt ist erst, wer die Wahl annimmt. Ins Protokoll gehören Amt, Name, Stimmenzahl und die Annahme. Das Protokoll ist später die Urkunde fürs Amtsgericht.

8. Den neuen Vorstand anmelden

Ändert sich der Vorstand nach § 26 BGB, meldet ihn der Vorstand beim Vereinsregister an (§ 67 BGB), öffentlich beglaubigt (§ 77 BGB), mit einer Abschrift des Protokolls.

Vorstandswahl im Verein: was das Gesetz vorgibt

Das BGB regelt die Vorstandswahl nur in wenigen Sätzen. Die Bestellung des Vorstands erfolgt durch Beschluss der Mitgliederversammlung (§ 27 Abs. 1 BGB), und bei Beschlüssen entscheidet die Mehrheit der abgegebenen Stimmen (§ 32 Abs. 1 BGB). Stimmenthaltungen werden dabei nach dem Leitfaden zum Vereinsrecht des Bundesjustizministeriums nicht mitgezählt. Beides darf eure Satzung anders regeln (§ 40 BGB), und wie der Vorstand gebildet wird, soll sie ohnehin festlegen (§ 58 Nr. 3 BGB).

Wie die Wahl im Einzelnen abläuft, steht nicht im Gesetz. Der Leitfaden sagt dazu: Enthält die Satzung keine Regeln, entscheiden die Versammlung oder ihre Leitung über die Art der Abstimmung. Gibt die Satzung ein Verfahren vor, etwa Einzel- oder Blockwahl, muss es eingehalten werden. Den Vorstand im Block wählen dürft ihr nur, wenn eure Satzung das ausdrücklich vorsieht (OLG Zweibrücken, Beschluss vom 26.06.2013, 3 W 41/13). Fehler bei der Leitung der Versammlung können Beschlüsse unwirksam machen.

Wichtig ist ein Punkt, der oft untergeht: Eine Person wird nicht schon durch die Wahl Vorstand. Die Bestellung hat zwei Teile: den Beschluss der Versammlung und die Annahme durch den Gewählten. Üblich ist, dass die Wahlleitung direkt nach dem Ergebnis fragt, ob der Gewählte die Wahl annimmt. Erst mit seinem Ja ist das Amt übertragen.

Ablauf am Abend: Reihenfolge, Wahlleitung, mehrere Kandidaten

Die Wahlen stehen in der Tagesordnung meist nach den Berichten, dem Kassenbericht und dem Bericht der Kassenprüfer. Gewählt wird in der Reihenfolge, die eure Satzung oder die Tagesordnung vorgibt. Üblich ist: zuerst der Vorsitz, dann die Stellvertretung, dann Kasse und Schriftführung, danach Beisitzer und Kassenprüfer. So weiß jeder, der für ein späteres Amt kandidiert, ob er vorher schon gewählt wurde.

Kandidiert der bisherige Vorsitzende wieder, gibt er die Leitung für diesen Punkt ab. Die Wahlleitung übernimmt dann ein Mitglied, das selbst nicht antritt; die Mustersatzung des Bundesjustizministeriums lässt die Versammlung eine Leitung wählen, wenn Vorsitzender und Stellvertreter verhindert sind. Die Wahlleitung ruft das Amt auf, nimmt Vorschläge entgegen, lässt abstimmen, zählt, verkündet das Ergebnis und fragt nach der Annahme.

Bei mehreren Kandidaten für ein Amt gewinnt, wer die meisten Stimmen hat, sofern das mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen ist. Erreicht niemand diese Mehrheit, braucht ihr eine Regel für den nächsten Wahlgang. Die Mustersatzung sieht eine Stichwahl zwischen den Kandidaten vor; legt fest, wie ihr es haltet, bevor abgestimmt wird, nicht erst danach.

Einladung und Fristen für die Neuwahl

Die Neuwahl des Vorstands gehört in die Einladung zur Mitgliederversammlung, mit allen Ämtern, die neu besetzt werden. Frist und Form der Einladung regelt eure Satzung (§ 58 Nr. 4 BGB); die Mustersatzung des Bundesjustizministeriums sieht zwei Wochen in Textform vor. Wie ihr die ganze Versammlung vorbereitet, steht in der Checkliste zur Jahreshauptversammlung.

Steht eine Wahl außerhalb der regulären Amtszeit an, etwa weil jemand zurückgetreten ist, gilt dasselbe: einladen mit der Wahl als Tagesordnungspunkt. Manche Satzungen erlauben dem verbliebenen Vorstand, bis zur nächsten Versammlung jemanden kommissarisch zu bestimmen; die Mustersatzung sieht das auch vor. Steht das nicht in eurer Satzung, braucht ihr eine Versammlung.

Die Entlastung des Vorstands ist ein eigener Tagesordnungspunkt und keine Voraussetzung für die Neuwahl; was sie rechtlich bedeutet, erklärt euch euer Landessportbund.

Nach der Wahl: Protokoll und Vereinsregister

Haltet für jedes Amt im Protokoll fest: Name, Amt, Zahl der Ja- und Nein-Stimmen und Enthaltungen, die Art der Abstimmung und die Annahme. Nach dem Leitfaden zum Vereinsrecht sehen die meisten Satzungen eine Niederschrift mit Zahl der Erschienenen, Beschlussfähigkeit, Anträgen, Art der Abstimmung und genauem Ergebnis vor. Wer sie unterschreibt, regelt die Satzung; in der Mustersatzung sind es Protokollführer und Versammlungsleiter.

Ändert sich der Vorstand im Sinne von § 26 BGB, meldet ihn der Vorstand beim Amtsgericht zur Eintragung an und fügt eine Abschrift der Urkunde über die Änderung bei, in der Regel das Protokoll (§ 67 BGB). Die Anmeldung muss öffentlich beglaubigt sein, meist beim Notar, auch per Videokommunikation (§ 77 BGB). Werden nur Ämter im erweiterten Vorstand neu besetzt, wird nichts eingetragen.

Danach kommen die Bank (Vollmachten), der Landessportbund und die Fachverbände: Sie brauchen die neuen Ansprechpartner. Was der neue Vorstand das Jahr über verantwortet, steht im Ratgeber Aufgaben des Vorstands im Verein.

Den Termin an alle Mannschaften geben

Eine Wahl lebt von den Leuten, die kommen. Den Termin der Versammlung könnt ihr in VereinsNeo zusätzlich als Vereinstermin einmal anlegen: Jede Mannschaft hat ihn dann in ihren Terminen, und Spieler und Eltern sagen in „Mein Team“ zu oder ab. Das ist ein Hinweis, keine Einladung im Sinne eurer Satzung. Die verschickt ihr weiter in der vorgeschriebenen Form und Frist.

Nach der Wahl klärt ihr, wer im Alltag was freigibt. Bei Anträgen in VereinsNeo beantragen Trainer, die Vereinsführung gibt frei, ab einem Betrag, den ihr festlegt, mit zweiter Freigabe; Zahlungsverkehr macht VereinsNeo nicht. Die Anwendung läuft in Deutschland, die Datenbank liegt in der EU.

Häufige Fragen

Wie oft muss der Vorstand eines Vereins gewählt werden?

So oft, wie eure Satzung es bestimmt. Das Gesetz kennt keine Amtszeit; nach dem Leitfaden zum Vereinsrecht sehen die meisten Satzungen eine feste Amtsdauer vor. Die Mustersatzung des Bundesjustizministeriums nennt zwei Jahre. Eine Wiederwahl ist zulässig.

Muss der Vorstand geheim gewählt werden?

Nein, das BGB schreibt keine geheime Wahl vor. Ob offen per Handzeichen oder geheim mit Stimmzetteln gewählt wird, regelt eure Satzung. Schweigt sie, bestimmt die Versammlung mit Mehrheit das Verfahren. Die Mustersatzung des Bundesjustizministeriums sieht offene Abstimmung vor.

Ist eine Blockwahl im Verein erlaubt?

Nur, wenn eure Satzung sie ausdrücklich vorsieht. Sagt die Satzung nichts, wählt ihr jedes Vorstandsamt einzeln: Eine Blockwahl des Vorstands ohne Satzungsregel hat das Oberlandesgericht Zweibrücken für unzulässig erklärt, auch wenn die Versammlung zustimmt (Beschluss vom 26.06.2013, 3 W 41/13). Sieht die Satzung ein Verfahren vor, muss es nach dem Leitfaden zum Vereinsrecht eingehalten werden.

Kann man in Abwesenheit in den Vorstand gewählt werden?

Ja. Vorstand wird die gewählte Person aber erst, wenn sie die Wahl annimmt. Wer nicht da sein kann, erklärt am besten vorher schriftlich, dass er im Fall der Wahl annimmt. Die Erklärung legt ihr dem Protokoll bei. Schreibt eure Satzung Anwesenheit vor, gilt sie.

Darf der Wahlleiter mitwählen?

Ja, wenn er stimmberechtigtes Mitglied ist. Die Wahlleitung nimmt ihm sein Stimmrecht nicht. Vom Stimmrecht ausgeschlossen ist ein Mitglied nach § 34 BGB nur, wenn über ein Rechtsgeschäft oder einen Rechtsstreit zwischen ihm und dem Verein beschlossen wird.

Was passiert, wenn kein Vorstand gewählt wird?

Das hängt an der Satzung. Bestimmt sie, dass der alte Vorstand bis zur Wahl der Nachfolger im Amt bleibt, führt er die Geschäfte weiter. Sonst endet das Amt mit der Amtszeit. Fehlt dann ein handlungsfähiger Vorstand, kann das Amtsgericht in dringenden Fällen auf Antrag einen Notvorstand bestellen (§ 29 BGB).

Muss die Neuwahl ins Vereinsregister?

Ja, wenn sich der Vorstand nach § 26 BGB ändert. Der Vorstand meldet die Änderung beim Amtsgericht an und legt eine Abschrift der Urkunde bei, meist das Protokoll (§ 67 BGB). Die Anmeldung muss öffentlich beglaubigt sein, in der Regel beim Notar; auch per Videokommunikation ist das möglich (§ 77 BGB).

Darf die Vorstandswahl online stattfinden?

Ja, unter Bedingungen. Die Einladung kann vorsehen, dass Mitglieder elektronisch teilnehmen und abstimmen (hybride Versammlung, § 32 Abs. 2 BGB). Eine rein virtuelle Versammlung ist möglich, wenn die Mitglieder das vorher beschlossen haben oder die Satzung es erlaubt. Für geheime Wahlen braucht ihr dann ein Verfahren, das geheim bleibt.

Weiterlesen

Die ganze Versammlung von der Einladung bis zum Protokoll plant ihr mit der Checkliste zur Jahreshauptversammlung. Was der Vorstand nach der Wahl verantwortet, erklärt Aufgaben des Vorstands im Verein. Wie die Kassenprüfer ihren Bericht vor der Wahl vorbereiten, steht unter Kassenprüfung im Verein, wer das Protokoll führt, unter Aufgaben des Schriftführers.

Quellen

Bürgerliches Gesetzbuch: § 26 (Vorstand und Vertretung), § 27 (Bestellung des Vorstands), § 29 (Notbestellung durch das Amtsgericht), § 32 (Beschlussfassung, hybride und virtuelle Versammlung), § 34 (Ausschluss vom Stimmrecht), § 40 (abweichende Satzung), § 58 (Inhalt der Satzung), § 67 (Änderung des Vorstands), § 77 (Form der Anmeldung).

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz: Leitfaden zum Vereinsrecht mit Mustersatzung (Versammlungsleitung und Verfahren S. 34–37, Bestellung und Annahme S. 40, Ende des Vorstandsamts S. 46–47). Bundesinstitut für Sportwissenschaft: Sportentwicklungsbericht 2013/2014 (Amtszeit der Ehrenamtlichen, Tab. 15). Rechtsprechung: Oberlandesgericht Zweibrücken, Beschluss vom 26.06.2013, 3 W 41/13 (Blockwahl des Vorstands nur mit Satzungsregel). Ansprechpartner für Fragen zu Entlastung und Haftung: die Landessportbünde.

Stand: Oktober 2026. Was eure Satzung sagt, gilt. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.

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