Ratgeber

Aufgaben des Vorstands im Verein

Der Vorstand vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich (§ 26 BGB) und führt seine Geschäfte: Er schließt Verträge, verwaltet das Geld, lädt zur Mitgliederversammlung ein und setzt ihre Beschlüsse um. Wer dazugehört – 1. und 2. Vorsitzender, Kassenwart, Schriftführer – und wer allein handeln darf, legt eure Satzung fest.

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547.900Vorstands­mitglieder in deutschen Sportvereinen 2022, im Schnitt 6,3 je Verein (SEB 2023–2025)
20 Std.im Monat kostete der Vorsitz im Schnitt (Sport­entwicklungs­bericht 2013/14)
77 %der Sportvereine nennen die Verwaltungs­arbeit des Vorstands besonders zeitintensiv (ZiviZ 2024)

Die wichtigsten Schritte im Überblick

1. Den Verein nach außen vertreten

Der Vorstand vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich (§ 26 BGB). Wie viele Vorstandsmitglieder gemeinsam handeln müssen, regelt die Satzung; schweigt sie, gilt die Mehrheit.

2. Die Aufgaben im Vorstand verteilen

Vorsitz, Stellvertretung, Kasse, Schriftführung, Jugend, Sport: Schreibt auf, wer wofür zuständig ist und wer wen vertritt. Eine Seite reicht, solange sie aktuell ist.

3. Die Mitgliederversammlung einberufen

Frist und Form stehen in der Satzung (§ 58 Nr. 4 BGB). Jeder Punkt, über den abgestimmt werden soll, gehört in die Einladung, sonst ist ein Beschluss dazu nicht gültig (§ 32 Abs. 1 BGB).

4. Beschlüsse umsetzen und festhalten

Was die Versammlung beschließt, setzt der Vorstand um. Eigene Beschlüsse fasst er nach den Regeln der Mitgliederversammlung, wenn die Satzung nichts anderes sagt (§ 28 BGB) – und protokolliert sie.

5. Rechenschaft über das Geld ablegen

Auch wenn der Kassenwart bucht: Der Vorstand muss der Mitgliederversammlung Auskunft geben und Rechenschaft ablegen (§ 27 Abs. 3 mit § 666 BGB), meist einmal im Jahr mit dem Kassenbericht.

6. Änderungen beim Vereinsregister anmelden

Neuer Vorstand, geänderte Satzung: Der Vorstand meldet beides beim Amtsgericht an (§§ 67, 71 BGB), öffentlich beglaubigt (§ 77 BGB). Eine Satzungsänderung wirkt erst mit der Eintragung.

Was macht der Vorstand eines Vereins?

Jeder eingetragene Verein hat zwei Organe, die das Gesetz vorschreibt: die Mitgliederversammlung und den Vorstand. Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ; sie entscheidet über alles, was nicht dem Vorstand oder einem anderen Organ zugewiesen ist (§ 32 Abs. 1 BGB), und sie wählt den Vorstand (§ 27 Abs. 1 BGB). Der Vorstand vertritt den Verein nach außen (§ 26 BGB) und führt die Geschäfte.

Was zur Geschäftsführung gehört, ist im Alltag eine lange Liste: Verträge über Hallenzeiten und Sponsoring schließen, Trainer gewinnen, Mitglieder aufnehmen, das Vermögen verwalten, Zuschüsse beantragen, Beschlüsse der Versammlung umsetzen und die nächste Versammlung vorbereiten. Die Mustersatzung des Bundesjustizministeriums nennt als typische Aufgaben die Einberufung und Vorbereitung der Mitgliederversammlung, die Ausführung ihrer Beschlüsse, die Verwaltung des Vereinsvermögens mit Jahresbericht und die Aufnahme neuer Mitglieder.

Weitere Organe – Ältestenrat, Beirat, Jugendausschuss, Kassenprüfer – gibt es nur, wenn eure Satzung sie vorsieht. Für einzelne Geschäftsbereiche, etwa eine Abteilung, kann die Satzung zusätzlich besondere Vertreter bestellen (§ 30 BGB). Bei Fragen zur Haftung des Vorstands hilft euch der Landessportbund weiter.

1. und 2. Vorsitzender: Aufgaben und Vertretung

Die Begriffe „1. Vorsitzender“ und „2. Vorsitzender“ stehen nicht im BGB, sondern in vielen Vereinssatzungen. Der 1. Vorsitzende leitet in der Regel die Vorstandssitzungen und die Mitgliederversammlung, ist erste Ansprechperson für Stadt, Verband und Presse und hält den Vorstand zusammen. Der 2. Vorsitzende vertritt ihn, wenn er verhindert ist, und übernimmt oft einen eigenen Bereich, etwa den Spielbetrieb oder die Anlagen.

Entscheidend ist die Frage, wer den Verein allein vertreten darf. Die Satzung kann regeln, dass jedes Vorstandsmitglied allein handelt – so die Mustersatzung des Bundesjustizministeriums – oder dass zwei gemeinsam unterschreiben müssen. Schweigt sie, vertritt die Mehrheit der Vorstandsmitglieder den Verein (§ 26 Abs. 2 BGB). Viele Vereine regeln zusätzlich intern, dass der 2. Vorsitzende nur bei Verhinderung des 1. handelt.

Geschäftsführender und erweiterter Vorstand

Hat ein Verein viele Ämter, braucht er eine klare Grenze: Wer ist Vorstand im Sinne von § 26 BGB, vertritt also den Verein und steht im Vereinsregister? Laut Leitfaden zum Vereinsrecht muss ein Gremium, dem weitere Personen angehören, deshalb anders heißen. Gebräuchlich sind erweiterter Vorstand, Gesamtvorstand oder Vorstandschaft. Der vertretungsberechtigte Kern heißt dann oft geschäftsführender Vorstand.

Im erweiterten Vorstand eines Sportvereins sitzen typischerweise Abteilungsleiter, Jugendleiter, Sportwart, Schriftführer und Beisitzer. Er berät, verteilt Aufgaben und entscheidet, was die Satzung ihm zuweist – nach außen handelt aber nur der Vorstand nach § 26 BGB. Wer die Rolle des Jugendleiters genauer kennen will, findet sie im Ratgeber Aufgaben des Jugendleiters, die des Kassenwarts unter Was macht ein Kassenwart im Verein?. Was Abteilungsleiter und Schriftführer übernehmen, steht in Aufgaben des Abteilungsleiters im Sportverein und Was macht ein Schriftführer im Verein?.

Wo der Vorstand Zeit verliert – und was VereinsNeo übernimmt

Drei von vier Sportvereinen nennen die Verwaltungsarbeit des Vorstands besonders zeitintensiv (ZiviZ 2024). Vieles davon ist nicht Recht, sondern Abstimmung: Wer trainiert wann auf welchem Platz, wer hilft beim Arbeitseinsatz, ist der Antrag für neue Trikots schon durch?

Genau diese wiederkehrende Arbeit nimmt VereinsNeo ab. In der Platzbelegung stehen Plätze, Hallen und Kabinen in einem Plan, und ein Konflikt ist sichtbar, bevor jemand speichert. Bei Anträgen beantragen Trainer, die Vereinsführung gibt frei, ab einem Betrag, den ihr festlegt, mit zweiter Freigabe – Zahlungsverkehr macht VereinsNeo nicht. In der Helferliste steht bei jeder Aufgabe, wie viele Helfer gesucht sind; wer mitmacht, tippt „Ich helfe mit“, die Karte zeigt „4/6 Helfer“, und Mannschaften können ganze Aufgaben übernehmen.

Mitgliederliste, Beiträge und Buchhaltung bleiben in eurem Mitgliederprogramm; VereinsNeo ist die Vereinssoftware für den Sportbetrieb daneben. Die Anwendung läuft in Deutschland, die Datenbank liegt in der EU.

Häufige Fragen

Was macht der Vorstand eines Vereins?

Er vertritt den Verein nach außen und führt seine Geschäfte: Er schließt Verträge, verwaltet das Vereinsvermögen, beruft die Mitgliederversammlung ein und setzt ihre Beschlüsse um. Grundlage sind §§ 26 und 27 BGB; was im Einzelnen dazugehört und was die Mitgliederversammlung selbst entscheidet, legt eure Satzung fest.

Muss der Vorstand Vereinsmitglied sein?

Nach dem Gesetz nicht. Laut Leitfaden zum Vereinsrecht des Bundesjustizministeriums können auch Vereinsfremde in den Vorstand bestellt werden. Viele Satzungen bestimmen aber, dass nur Mitglieder ein Vorstandsamt übernehmen dürfen.

Wie viele Vorstandsmitglieder braucht ein Verein?

Mindestens eines. Der Vorstand kann aus einer oder aus mehreren Personen bestehen (§ 26 BGB); wie viele es sind, bestimmt die Satzung (§ 58 Nr. 3 BGB). Sportvereine hatten 2022 im Schnitt 6,3 Vorstandsmitglieder (Sportentwicklungsbericht 2023–2025). Mehrere Personen haben den Vorteil, dass der Verein handlungsfähig bleibt, wenn jemand ausfällt.

Muss der Vorstand eines Vereins gewählt werden?

Ja, in der Regel. Die Bestellung erfolgt durch Beschluss der Mitgliederversammlung (§ 27 Abs. 1 BGB); die Satzung darf das anders regeln (§ 40 BGB). Gewählt ist, wer die Wahl auch annimmt. Wie lange eine Amtszeit dauert und wann neu gewählt wird, steht ebenfalls in der Satzung.

Was darf der Vorstand ohne Mitgliederversammlung entscheiden?

Alles, was zur Geschäftsführung gehört und nicht der Mitgliederversammlung vorbehalten ist. Ihr vorbehalten sind die Grundlagen des Vereins, etwa Satzungsänderungen – mit drei Vierteln der abgegebenen Stimmen, wenn die Satzung nichts anderes sagt (§§ 33, 40 BGB) – und die Auflösung. Weitere Punkte kann eure Satzung der Versammlung zuweisen (§ 32 Abs. 1 BGB).

Was ist der Unterschied zwischen geschäftsführendem und erweitertem Vorstand?

Der geschäftsführende Vorstand ist meist der Vorstand nach § 26 BGB: Er vertritt den Verein und steht im Vereinsregister. Der erweiterte Vorstand oder Gesamtvorstand umfasst zusätzlich etwa Abteilungsleiter, Jugendleiter oder Beisitzer, berät und entscheidet intern, vertritt den Verein aber nicht. Beide Begriffe kommen nicht im Gesetz vor, sondern aus der Satzung.

Darf ein Vorstandsmitglied auch Kassenwart sein?

Ja, das ist sogar häufig: Viele Satzungen zählen den Kassenwart oder Schatzmeister zum Vorstand. Ob eine Person mehrere Ämter gleichzeitig übernehmen darf, etwa Vorsitz und Kasse, regelt die Satzung. Mehr dazu im Ratgeber zum Kassenwart.

Weiterlesen

Was VereinsNeo Vorständen konkret abnimmt, steht unter VereinsNeo für Vorstände, den ganzen Umfang zeigt die Seite Vereinssoftware für Sportvereine. Wie es um das Ehrenamt steht, belegen die Zahlen unter Ehrenamt im Sportverein. Und wer die nächste Versammlung plant, nimmt die Checkliste zur Jahreshauptversammlung; wie der Vorstand dort gewählt wird, erklärt Vorstandswahl im Verein.

Quellen

Bürgerliches Gesetzbuch: § 26 (Vorstand und Vertretung), § 27 (Bestellung und Geschäftsführung), § 28 (Beschlüsse des Vorstands), § 30 (besondere Vertreter), § 32 (Mitgliederversammlung), § 33 (Satzungsänderung), § 40 (abweichende Satzung), § 58 (Inhalt der Satzung), § 67 (Änderung des Vorstands), § 71 (Änderung der Satzung), § 77 (Form der Anmeldung), § 666 (Rechenschaft).

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz: Leitfaden zum Vereinsrecht mit Mustersatzung. Breuer/Feiler: Sportentwicklungsbericht 2023–2025 (DOSB/BISp), S. 29–32. Sportentwicklungsbericht 2013/2014 (BISp), Zeitaufwand je Amt. ZiviZ-Survey 2023, Sonderauswertung Sportvereine (2024), S. 23. Ansprechpartner für Haftungs- und Versicherungsfragen: die Landessportbünde.

Stand: Oktober 2026. Was eure Satzung sagt, gilt. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.

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